Anmeldung
Wie melde ich mich zu einem Lehrgang an?
Anmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich oder online erfolgen. Die jeweiligen Eingangsvoraussetzungen sind der Anmeldung beizulegen bzw. bei Online-Anmeldungen per Post nachzusenden.
Jede schriftliche Anmeldung ist verbindlich und wird in postalischer Reihenfolge bearbeitet. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, deshalb bitte frühzeitig anmelden. Nach Eingang erhalten Sie eine Anmeldebestätigung; ca. 2 Wochen vor Beginn weitere Informationen wie Seminarablauf, Wegbeschreibung etc. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Wir bitten Sie, die Einzugsermächtigung auszufüllen und zu unterschreiben; eine Belastung erfolgt frühestens ca. 4 Wochen vor der Maßnahme. Evtl. Ratenzahlungen sind mit dem jeweiligen Bildungswerk abzusprechen.
Was ist die GYMCARD?
DieGYMCARD ist eine kostenlose DTB-Ehrenamtskarte für Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Vereinsführungskräfte. Mit dieser GYMCARD vereinfacht sich die Anmeldung zu allen Maßnahmen des Deutschen Turner-Bundes. Sie brauchen für die Anmeldung zu den Akademie-Veranstaltungen keine Vereinsbestätigung mehr einzuholen und erhalten darüber hinaus noch besondere Rabatte. Ein echter Service! Weitere Vorteile der GYMCARD finden Sie unter www.gymcard.de. Antragsberechtigt sind: lizensierte Übungsleiter/innen, Trainer/innen sowie Vereinsführungskräfte.
Allgemeine Fragen
Wer darf an den Lehrgängen teilnehmen?
Grundsätzlich können alle interessierten Personen ab dem 18. Lebensjahr an den Lehrgängen teilnehmen. Bitte beachten Sie die in der Ausschreibung formulierten Qualifikationsvoraussetzungen. Diese zeigen auf, welche Vorkenntnisse Sie benötigen.
Wie weise ich meine Qualifikation nach?
Bitte reichen Sie mit Ihrer Anmeldung Ihre Qualifikationsnachweise als Kopie ein.
Woher weiß ich, ob meine Anmeldung angekommen ist?
Wenn Sie sich online anmelden, bekommen Sie direkt eine Bestätigung, dass Ihre Anmeldung eingegangen ist. Nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie dann eine Anmeldebestätigung für die gewünschte Maßnahme. Bei der Anmeldung per Post oder Fax erhalten Sie ebenfalls eine schriftliche Anmeldebestätigung per Post oder E-Mail. Ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung schicken wir Ihnen weitere Informationen (Einladung, Zeitplan, Wegbeschreibung) zu.
Was kann ich tun, dass ich einen Lehrgangsplatz bekomme?
Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung. D.h. es ist sinnvoll, sich immer möglichst frühzeitig anzumelden.
Welche der angezeigten Lehrgangsgebühren muss ich zahlen?
Es wird unterschieden zwischen GYMCARD-Preis und regulärer Preis. Wenn Sie die Berechtigung der GYMCARD (siehe Hinweise unter GYMCARD) haben, kommen Sie in den Genuss des günstigeren Preises. Ohne GYMCARD zahlen Sie den regulären Preis. Darüber hinaus erhält jeder, der sich bis zum 28.2. des jeweiligen Jahres anmeldet, einen Frühbucher-Rabatt. Dieser ist der Ausschreibung (Termin-/Kostenübersicht) zu entnehmen.
Kann ich vom Lehrgang zurücktreten?
Sie können Ihre Buchung stornieren und ändern. Jede Absage muss schriftlich erfolgen (Post, Fax oder E-Mail). Wir müssen dafür jedoch Gebühren in Rechnung stellen. Genaue Angaben finden Sie in den Geschäftsbedingungen.
Was ist, wenn ich krank werde?
Eine krankheitsbedingte (durch ein ärztliches Attest bescheinigte) Absage entbindet Sie nicht von der anfallenden Stornogebühr.
Übergreifende Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer Lizenz und einem Zertifikat?
Lizenzen werden im Rahmen des Ausbildungssystems des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ausgegeben; d.h. für alle Ausbildungsprofile, die innerhalb dieses System angemeldet und genehmigt sind, werden Übungsleiter/Trainer-Lizenzen vergeben.
Für die Lizenz kann der Verein einen Zuschuss für die Übungsleiter-Tätigkeit erhalten. Der Übungsleiter/Trainer, der vom Verein eingesetzt wird, ist über die sogenannte ?Sportversicherung? (Haft-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung) abgesichert. Dies gilt jedoch auch für Übungsleiter/Trainer ohne Lizenz.
Zertifikate werden vergeben, wenn das Ausbildungsprofil nicht im DOSB-System verankert ist oder auf einer Lizenzausbildung aufbaut.
Es ist jedoch möglich, die Zertifikate für die grundständigen Ausbildungen wie DTB-Trainer GroupFitness, DTB-Trainer GeräteFitness auf DOSB-Lizenzen in eine ?bezuschussungsfähige Lizenz? umschreiben zu lassen.
Vorteil: Der Vorteil der Lizenz ist die Möglichkeit der Bezuschussung vom LSB für den Verein.
Ist die Maßnahme anerkannt als Bildungsurlaub?
Nein, sie ist nicht anerkannt als Bildungsurlaub.
Sie können jedoch versuchen für die Maßnahme Sonderurlaub zu beantragen, da soziales Engagement oft von den Arbeitgebern anerkannt wird.
Ist die Maßnahme anerkannt als Lehrerfortbildung?
Die Anerkennung als Lehrerfortbildung ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Hier bitte im eigenen Landesturnverband nachfragen.
Wird die Maßnahme zur Verlängerung meiner Lizenz anerkannt?
Dies steht (in der Regel) in der Ausschreibung der Maßnahme.
Anerkennung von Rückenkursen
Rundschreiben einiger Krankenkassen haben bei Turnvereinen und Übungsleitern die Frage aufkommen lassen, ob die Krankenkassen weiterhin Gesundheitssportangebote bezuschussen - insbesondere aus dem Bereich Rückentraining. Dazu möchten wir die Fakten kurz darstellen:
- Krankenkassen können wie bisher folgende Angebote nach dem Leitfaden Prävention anerkennen (Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2008):
Angebote aus dem Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten, im Präventionsprinzip "Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität", die Übungsleiter mit der Qualifikation 2. Lizenzstufe "Sport in der Prävention" durchführen. Dies gilt für alle Primärpräventions.Kurse wie "Walking", Nordic-Walking", Funktionsgymnastik" usw. sowie auch für Angebote aus dem Bereich Rückentraining (wie z. B. Rücken-Fit, Wirbelsäulengymnastik, o.ä.). - Bei Angeboten aus dem Präventionsprinzip "Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme", welche explizit unter dem Titel "Rückenschule" firmieren, muss der Kursleiter in einem staatlich anerkannten Bewegungsberuf ausgebildet worden sein (z. B. Sportwissenschaftler, Physiotherapeut), damit die Kassen den Kurs anerkennen.
Zusätzlich müssen die Kursleiter im Rahmen einer Schulung in das durchzuführende Bewegungsprogramm speziell eingewiesen sein und eine Zusatzqualifikation für den jeweiligen Problembereich bei anerkannten Institutionen erworben haben. (in diesem Fall eine Rückenschullehrerlizenz, die den Inhalten des Curriculums der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR) zur Weiterbildung Rückenschullehrer/in entspricht) Diese Voraussetzungen erfüllen auch die Ausbildungen zum DTB-Rückenschulleiter bzw. DTB-Rückentrainer.
Weitere Infos sowie den "Leitfaden Prävention" als Download finden sie auf www.pluspunkt-gesundheit.de
Was erkennen die Krankenkassen an?
Über den Spikk-Leitfaden zum § 20 Prävention ist geregelt, welche Anbieterqualifikationen zur Bezuschussung von Teilnehmergebühren für Kursangebote anerkannt sind:
Diese sind:
Übungsleiter 2. Lizenzstufe ?Sport in der Prävention? mit den Profilen
- Herz-Kreislauf Training
- Haltung und Bewegung
- Entspannung und Stressbewältigung
- Gesundheitsförderung im Kinderturnen
und der Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT, Pluspunkt Gesundheit.
Höherwertige bewegungs- und sportbezogene Berufsausbildungen
- Sportwissenschaftler (Diplom / Magister / Lehramt) mit nachweislich gesundheitsorientierter Ausrichtung
- Sport- u. Gymnastiklehrer/in mit nachweislich gesundheitsorientierter Ausrichtung
- Physiotherapeut/in bzw. Krankengymnast/in mit Zusatzqualifikation in der Methodik des Sports
- Ergotherapeut oder Motopäde/in mit Zusatzqualifikation in der Methodik des Sports
Ist die Ausbildung europaweit anerkannt?
Nein - zunächst einmal gibt es keine Institution, die hierüber entscheidet. Darüber hinaus gibt es keine europaweite Anerkennung, da die Ausbildungssysteme in Europa sehr unterschiedlich sind und es noch keine gemeinsamen Kriterien zur Einordnung gibt. Es wird jeweils eine "Einzelfall"-Entscheidung getroffen. D.h., Sie reichen Ihr Zertifikat und evtl. den Lehrplan ein und beantragen die Anerkennung für das jeweilige System.



