Ausgezeichnete Pluspunkt-Angebote in Ihrer Nähe
Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherungen
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Ausgezeichnete Pluspunkt-Angebote in Ihrer Nähe (Kopie 2)
Kostenrückerstattung bei Kursprogrammen
Kosten für PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB zertifizierte Kurse sowie Gesundheitssportkurse von Übungsleitern mit einer höherwertigen bewegungs- und sportbezogenen Berufsausbildung können von Krankenkassen bis zu 80% übernommen werden.
Krankenkassen sind jedoch nicht verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zu fördern. Der Paragraph 20 SGB V und der Leitfaden der Krankenkassen zur Umsetzung ist eine "Kann"- und keine "Muss"-Regelung.
Eine direkte Förderung der Vereinsangebote durch die Krankenkassen ist nicht vorgesehen; vielmehr müssen sich die Kursteilnehmer der PLUSPUNKT-Angebote mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um die Kursgebühren eventuell erstattet zu bekommen.
Der Leitfaden der Krankenkassen wurde im August 2010 aktualisiert. Die neueste Version können interessierte Übungsleiter hier herunterladen § 20 Leitfaden der Krankenkassen [pdf, 1,1 MB].
In der Ausgabe 04/2010 des Pluspunkt-Magazins haben wir für die Pluspunkt-Übungsleiter die Inhalte aus dem Bereich Bewegung des Leitfaden zusammengefasst. Einen Ausschnitt dieser Ausgabe finden Sie hier: Ausschnitt Pluspunkt-Magazin 04/2010
Kooperationen von Vereinen mit Krankenkassen
Für die Kooperation von Vereinen mit Krankenkassen gibt es zwei Möglichkeiten;
1. die Kostenrückerstattung bei Kursangeboten oder
2. die Teilnahme an Bonussystemen verschiedener Krankenkassen.





